AGB
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H., Hermann-Gebauer-Strasse 11, 1220 Wien, FN 113378h und ihren Kunden, soweit nicht die §§ 5a ff KSchG zur Anwendung kommen.
1.2. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. schließt Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringungen von Leistungen im Fernabsatz (§§ 1 und 3 Abs 1 Z 2 FAGG) nur für den Versand bzw die Leistungserbringung innerhalb der Republik Österreich.
1.3. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H., nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit dem Kaufantrag erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen oder - etwa nach der Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. Lehnt die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. den Vertragsabschluss innerhalb dieser Frist nicht ab, so ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen. Sie ist auch berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
2.4. Der Vertragsabschluss mit unternehmerischen Kunden erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
2.5. Von einem rechtswirksam geschlossenen Vertrag ist der Kunde ohne Vorliegen der dafür gesetzlich bestimmten oder schriftlich vereinbarten Voraussetzungen nicht berechtigt zurückzutreten. Die Nichtzahlung einer vereinbarten Anzahlung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit eines zustande gekommenen Vertrages.
3. Leistungsinhalt
3.1. Farb-, Maserungs- und/oder Strukturabweichung des Kaufgegenstandes von einem dem Kunden präsentierten Muster sind (auch nach § 6 Abs 2 Z 3 KSchG) unbeachtlich, wenn die Änderung bzw Abweichung dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist und die spezielle Farbe, Maserung und/oder Struktur des von uns präsentierten Musters nicht zwischen dem Kunden und der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. im Sinne des § 922 Abs 1 ABGB bedungen ist.
3.2. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. weist an dieser Stelle daraufhin, dass bei Naturprodukten wie etwa Leder und Holz geringfügige Farb-, Maserungs- und Strukturabweichung von Mustern nicht vermeidbar sind, aber auch bei allen industriell gefertigten Massenprodukten derartige Abweichungen von vorneherein nicht ausgeschlossen werden können.
3.3. Bei Möbeln bezieht sich die Holz- und/oder Farbbezeichnung nur auf die Flächen der Front. Die Verwendung anderer Holzarten, anderer Farben und/oder von Folien- oder Kunststoffen an allen anderen Teilen von Möbeln ist nicht von der das Produkt kennzeichnenden Holz- und/oder Farbbezeichnung umfasst.
3.4. Die angegebenen Maße, auch die im Kaufantrag angegebenen, unterliegen einer Maßtoleranz von bis zu 2% (zwei Prozent) und ist (auch nach § 6 Abs 2 Z 3 KSchG) unbeachtlich, wenn die Abweichung dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist und das angegebene Maß nicht zwischen dem Kunden und uns im Sinne des § 922 Abs 1 ABGB bedungen ist. Vom Kunden angegebene Maße sind von der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. nicht zu überprüfen.
3.5. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die allenfalls vereinbarte Lieferung der Kaufgegenstände durch die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. in die von ihm bestimmte Räumlichkeit ohne Zuhilfenahme von technischen Geräten möglich ist.
3.6. Bei kreditfinanziertem Vertrag verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin um die Dauer der mit den Rücktrittsmöglichkeiten nach den §§ 12f VKrG verbundenen Fristen. Für die Rücktrittserklärung nach § 13 Abs 4 VKrG wird als Gültigkeitserfordernis Schriftlichkeit vereinbart.
3.7. Bei Vereinbarung einer Anzahlung verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin um die Dauer des zwischen Abschluss des Vertrages und Einlangen der vereinbarten Anzahlung vergangenen Zeitraums.
3.8. Für den Fall eines von der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. zu vertretenden Verzuges ist eine Nachfrist, beginnend ab Einlangen einer schriftlicher Fristsetzung bei der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H., in Dauer der halben vereinbarten Lieferzeit, höchstens jedoch einer solchen von sechs Wochen vereinbart.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4.3. Der Kunde hat die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware, zu unterrichten. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Der Kunde hat die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware im Zuge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zu unterrichten, den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher unter Vorlage entsprechender Urkunden unverzüglich auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen und die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. bezüglich allfälliger damit im Zusammenhang stehender Verfahren, insbesondere Exszindierungsverfahren, schad- und klaglos zu halten.
4.5. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Der Kunde trägt insbesonders die Kosten für Zustellversuche und Nachforschungen (etwa die Kosten von Anfragen beim Zentralen Melderegister), die durch unrichtige oder unvollständige Adressenangabe sowie durch Unterlassung der Mitteilung von Adressänderungen verursacht wurden.
5. Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG
§ 3a KSchG gewährt dem Kunden ein besonders Rücktrittsrecht, über welches wir ihm wie folgt belehren. § 3a KSchG lautet:
§ 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
(2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind
1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
4. die Aussicht auf einen Kredit.
(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, daß die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags.
(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wußte oder wissen mußte, daß die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluß des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.
§ 3 Abs 4 KSchG lautet:
(4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
6. Vergütung
6.1. Der Kunde verpflichtet sich vereinbarte Anzahlungen fristgerecht und den (restlichen) Preis ohne jeden Abzug, Zug um Zug gegen Erhalt der Ware zu zahlen. Mit Verletzung dieser Verpflichtung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
6.2. Kunden haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 15 % pro Jahr zu verzinsen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H.
6.3.1. für jede Mahnung einen Betrag von € 30,00 zu bezahlen und darüber hinaus im Verzugsfall, ihr Kosten
6.3.2. für Zustellversuche und Nachforschungen (etwa die Kosten von Anfragen beim Zentralen Melderegister), die durch unrichtige oder unvollständige Adressenangabe sowie durch Unterlassung der Mitteilung von Adressänderungen verursacht wurden,
6.3.3. zweckentsprechender außergerichtlicher Rechtsverfolgung zur Betreibung bzw Einbringlichmachung der Forderung, insbesondere Inkassospesen (bis zu den in Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBI 1996/141 in der geltenden Fassung angeführten Beträgen) und
6.3.4. anwaltlicher Mahnung (gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz - RATG) zu ersetzen.
6.4. Der unternehmerische Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Er ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
6.5. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. anerkannt worden sind.
6.6. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass alle ihre Mitarbeiter die strikte Anweisung haben sämtliche Zahlungen schriftlich zu quittieren. Sie ersucht daher nachdrücklich die Kassabestätigung, den Kassaeindruck oder gleichwertigem Nachweis gegebenenfalls ausdrücklich zu verlangen und die genannten Urkunden sicher aufzubewahren. Sollten sich Mitarbeiter der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. weigern eine derartige Urkunde auszustellen, ersucht diese den Filialleiter bzw die Geschäftsführung von diesem Vorfall unverzüglich zu verständigen.
7. Besondere Rechte der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden
7.1. Wenn der Vertrag vom Kunden nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät, er es bei Finanzierung des Kaufpreises unterlässt an der Abwicklung derselben mitzuwirken, Bestellungen auf Abruf trotz auch schriftlich erfolgter Mahnung nicht abruft, oder die Abnahme der Ware ungerechtfertigt verweigert, ist die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. berechtigt, nach ihrer freien Wahl
7.1.1. im Falle des Zahlungsverzuges vom Vertrag zurückzutreten,
7.1.2. in Verbindung mit dem Begehren auf Vertragserfüllung für bestellte aber noch nichtausgelieferte Waren bzw Leistungen die Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen, oder
7.1.3. bei bereits geleisteter Anzahlung ihren vertraglichen Verpflichtungen dadurch zu genügen, dass sie vertragsgegenständliche Waren im vereinbarten Wert des Anzahlungsbetrages liefert und vom restlichen Vertrag, im noch unerfüllten Umfang zurückzutreten.
7.2. Im Falle eines solchen Rücktrittes oder Teilrücktrittes vom Vertrag ist die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. berechtigt 30% des vereinbarten Kaufpreises bzw Teilkaufpreises (brutto), als pauschalierten Schadenersatz für den vom Kunden zu vertretenden Nichterfüllungsschaden zu fordern. Es handelt sich dabei um eine Vertragsstrafe im Sinne des § 1336 ABGB, die dem richterlichen Mäßigungsrecht nach Abs 2 der leg cit unterliegt.
7.3. Erklärt die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. einen solchen Rücktritt oder Teilrücktritt vom Vertrag nach Übergabe des Vertragsgegenstandes, so ist der Kunde verpflichtet
7.3.1. den Vertragsgegenstand an die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. unverzüglich herauszugeben,
7.3.2. ihr deren Kosten für zweckentsprechende Aufwendungen (zB Abholung udglm) zu ersetzen sowie
7.3.3. eine angemessene Entschädigung für die allfällige Benutzung und Wertminderung der Ware zu leisten.
7.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, kann die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. ihm für die von ihr für ihn vorgenommene Lagerung, als Lagergebühr 3% des Kaufpreises pro angefangenen Monat, zuzüglich allenfalls anfallender Umsatzsteuer verrechnen und zwar auch zusätzlich zum pauschalierten Schadenersatz nach diesem Punkt dieser Geschäftsbedingungen.
8. Gefahrenübergang
8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf an den unternehmerischen Kunden mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
8.2. Der Übergabe steht es (ausgenommen von Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für sie, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
9.2. Bei Unternehmen leistet die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
9.3. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.
9.4. Unternehmer müssen die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.5. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Sachen (etwa Ausstellungsware) beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware.
9.6. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.
10. Haftungsbeschränkungen und -freistellung
10.1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
10.2. Die Haftung der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Kunden sind ausgeschlossen.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen geltend nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10.4. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht. Weiters geltend die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
10.5. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bekanntgegebenen Maße und der von ihm getätigten Weisungen.
10.6. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit diese mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten über ihre eigene Website unverzüglich sperren.
11. Datenschutz, Datenschutzerklärung
11.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine im Kaufvertrag angeführten Daten (insbesonders Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummern, e-mail Adressen udglm) von der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. für Zwecke der Vertragsabwicklung, Buchhaltung, Werbung und Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden.
11.2. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. erhebt, verarbeitet und nützt personenbezogene Daten ihrer Kunden nur mit deren hiemit ausdrücklich erteilter Einwilligung, zu den vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde erklärt seine Zustimmung zur Verwendung der gegenständlichen Daten zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken (auch via E-Mail und SMS) aller Unternehmen der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, auch via SMS hinsichtlich der Abholung von Kaufgegenständen bzw deren Lieferung an ihm, von der K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. verständigt zu werden.
11.3. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung des gegenständlichen Vertrages erforderlich sind und/oder die der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt.
11.4. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, udglm.
11.5. Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw unzulässig verarbeiteter Daten.
11.6. Kunden haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Eine Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, ist an die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. wie umseits ersichtlich zu richten.
11.7. Ist der Kunde der Auffassung, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.
11.8. Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Kunden über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von ihr verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte.
11.9. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden nicht für andere Zwecke als die durch die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages oder durch sonstige Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeitet. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.
11.10. Zur Vertragserfüllung ist es möglicherweise erforderlich, Kundendaten an Dritte (etwa an Banken, Rechtsanwälte, Subunternehmer, Werbeunternehmen udglm) weiterzuleiten. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insesonders zur Erfüllung des gegenständlichen Vertrages oder aufgrund einer vorherig erteilten Einwilligung. Manche der Empfänger personenbezogener Daten befinden sich außerhalb Österreichs oder verarbeiten dort personenbezogene Daten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Österreichs. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. übermittelt personenbezogenen Daten deshalb nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder sie setzt Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben wozu sie Standardvertragsklauseln (2010/87/EC und/oder 2004/915/EC) abschließt. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. ist bemüht sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich den betroffenen Kunden bzw der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, gemeldet werden.
11.11. Die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. bewahrt Daten nicht länger auf als dies zur Erfüllung ihrer vertraglichen bzw gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche und Ausübung eigener Ansprüche erforderlich ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt österreichisches Recht.
12.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.3. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.4. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den politischen Bezirk Innere Stadt Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilwiese unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13. Rücktrittsrecht nach dem FAGG
13.1. §§ 11ff FAGG gewähren Verbrauchern ein besonders Rücktrittsrecht, über welches diese wie folgt belehrt werden.
13.2. §§ 11ff FAGG lauten:
3. Abschnitt
Rücktritt vom Vertrag
Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
§ 11. (1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
(2) Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt, bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernwärme oder die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht
§ 12. (1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate. (2) Holt der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem gemäß § 11 Abs. 2 für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
Ausübung des Rücktrittsrechts
§ 13. (1) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Der Unternehmer kann dem Verbraucher auch die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmers elektronisch auszufüllen und abzuschicken. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm der Unternehmer unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag
§ 14. (1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 vom Vertrag zurück, so hat der Unternehmer alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Er hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen.
(2) Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
(3) Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Kaufvertrag
§ 15. (1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn er es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten.
(3) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat der Unternehmer die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden.
(4) Der Verbraucher hat dem Unternehmer nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 8 über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde.
(5) Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten nach § 14 Abs. 2 dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen, Energie- und Wasserlieferungen oder digitale Inhalte
§ 16. (1) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 von einem Vertrag über Dienstleistungen oder über die in § 10 genannten Energie- und Wasserlieferungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß § 10 erklärt und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistungen berechnet.
(2) Die anteilige Zahlungspflicht nach Abs. 1 besteht nicht, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 und 10 nicht nachgekommen ist.
(3) Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmers keine Zahlungspflicht.
(4) Außer der in Abs. 1 angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden. Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
§ 17. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs. 1 vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag. Außer den in §§ 15 und 16 angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
§ 18. (1) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen, Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Lieferung begonnen hat.
(2) Der Verbraucher hat weiters kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.
(3) Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.
13.3. Im Falle der Ausübung dieses Rücktrittsrechtes sind bereits gelieferte Waren auf Kosten und Risiko des Kundes an die K. Ludwig Gesellschaft m.b.H. zurückzusenden.